Das neue Schweizer Erbrecht ist da

Ziel der Revision des Erbrechts in der Schweiz (Botschaft zur Änderung des schweizerischen Zivilgesetzbuches (Erbrecht) vom 29. August 2018,18.069) war es, die Verfügungsfreiheit des Erblassers oder der Erblasserin zu erhöhen. Geschehen ist dies durch eine Verkleinerung der Pflichtteile. Die Rechtssicherheit wurde unter anderem dadurch verbessert, dass die Reihenfolge der Herabsetzungen geklärt ist, für den Fall, dass der aktive Nachlass nicht ausreicht.