Glossar
Abgaben (öffentliche)
Öffentliche Abgaben sind Steuern, Gebühren und Beiträge sowie Sonderabgaben.
Alleinerbe
Ein Alleinerbe erbt allein den gesamten Nachlass. Er muss sich diesen nicht mit Miterben teilen.
- Ausländer
- Ein Ausländer ist jeder, der nicht Deutscher i.S.d. Art. 116 Abs. 1 GG ist.
Was ist ein Ausländer im Sinne des Erbrechts? Ein Ausländer im Sinne des Erbrechts ist eine Person, die auf die deutsche Erbrechtsordnung trifft ohne hierbei die deutsche Staatsangehörigkeit zu haben.
- Ausland
- Ausland wird im Steuerrecht vom sog. Inland abgegrenzt.
Ausland ist im Steuerrecht jedes Hoheitsgebiet, das nach dem anzuwendenden (Steuer-)Gesetz nicht zum Inland zählt.
AuslandsberührungAuslandsberührung ist die Verbindung zum Recht eines ausländischen Staates.
Welches Erbrecht gilt, wenn das Ausland beteiligt ist? Diese komplexe Frage müssen Sie unbedingt einen Fachmann entscheiden lassen.
Was bedeutet Auslandsberührung? Im deutschen Recht bedeutet der Begriff Auslandsberührung, dass der Sachverhalt, sei es der Erbfall oder die Eheschließung oder die beteiligten Personen nicht ausschließlich der Bundesrepublik Deutschland zugeordnet werden können, sondern an irgendeinem Punkt Vermögen, Staatsangehörigkeit oder Wohnsitz einer Person mehr Beziehung zum Ausland hat als zu Deutschland. Die Frage von Auslandsberührung spielt bei der Anwendung von deutschen oder ausländischen Betroffenen eine große Rolle.
Kann ich für mein Testament ausländisches Recht wählen, obwohl ich mit diesem speziellen Ausland überhaupt gar nichts zu tun habe? Die Frage, ob ausländisches Recht für bestimmte Rechtsakte, wie zum Beispiel das Verfassen eines Testaments, gewählt werden kann, ohne dass die wählende Person mit diesem speziellen Ausland irgendetwas zu tun hat, muss generell verneint werden. Das bedeutet, dass die Vorteile ausländischer Rechtsordnungen nur dann für eigene Regelungen als anwendbar erklärt werden können, wenn so genannte Anknüpfungspunkte bestehen und im konkreten Fall die Wahl des ausländischen Rechts für eine Situation von der deutschen Rechtsordnung auch tatsächlich anerkannt wird (ordre Public).
Welches Erbrecht von welchem Staat gilt? Sobald Erbrechtsordnungen mehrerer Staaten in Frage kommen, muss die Frage geklärt werden, welches Erbrecht gilt (Internationales Erbrecht). Nur Ausnahmsweise gelten für bestimmte Vermögensgegenstände Erbrechtsvorschriften verschiedener Staaten (Nachlassspaltung). In der Regel in Verbindung mit Immobilienvermögen. Eigentlich soll aber nur eine Erbrechtsordnung eines Staates gelten. Meistens muss als erste Frage gefragt werden, welche Staatsangehörigkeit der Verstorbene oder in manchen Ländern, wo er seinen Wohnsitz hatte. Mehrere Staatsangehörigkeiten und mehrere Wohnsitze erschweren dabei natürlich die Bestimmung des richtigen Erbrechts, eröffnet aber auch Chancen. Denn man kann sich die beste Mischung für die internationale Testamentsgestaltung herauspicken, wenn man will. Ist also geklärt, von welchem Ausgangserbrecht auszugehen ist, so kann das das deutsche Erbrecht sein, oder ein ausländisches. Ist aus unserer Sicht eine ausländische Erbrechtsordnung anwendbar, muss in diesem Land bestimmt werden, ob der Fall dort bleibt, oder ob nicht doch das deutsche Erbrecht gilt oder vielleicht die Erbrechtsordnung eines anderen Landes, an das wir bis jetzt noch gar nicht gedacht haben.
Auslandsvermögen
Auslandsvermögen ist Vermögen, das sich aus der Sicht der Bundesrepublik Deutschland nicht im Inland befindet. Vermögen muss aber immer im Einzelnen betrachtet werden. So bedeutet zum Beispiel ein Konto in Deutschland zu haben, wenn man ausländischer Staatsbürger ist und seinen Wohnsitz im Ausland hat, nicht, dass dieses Konto Inlandsvermögen ist.
Ausschlagung
Eine Ausschlagung ist die rückwirkende Beseitigung der Erbenstellung durch form-und fristgemäße Erklärung des Erben gegenüber dem Nachlassgericht.
Wie schlage ich eine Erbschaft aus? Eine Erbschaft kann nur bei einem Notar ausgeschlagen werden. Erbausschlagung bedeutet eine Entscheidung für ganz oder gar nicht. Dabei ist ganz besonders wichtig, dass eine Erbausschlagung nach einer bestimmten Frist nicht mehr erklärt werden kann. Wohnt der Erbe im Inland, ist eine viel kürzere Frist zu beachten, als für den Fall, dass sich der Erbe zum Zeitpunkt des Erbfalls im Ausland aufhält. Wenn ich eine Erbschaft ausgeschlagen habe, weil ich im Testament genannt bin, so bedeutet das nicht unbedingt, dass ich, wenn ich Verwandter oder Ehegatte bin, nicht doch noch (gesetzlicher) Erbe werden kann.
Außenprüfung ist das Verfahren, mit dem das Finanzamt steuerlich erhebliche Sachverhalte beim Steuerpflichtigen ermitteln will. Der Steuerpflichtige ist zur Mitwirkung verpflichtet (Grenze Strafrecht).
Betriebsprüfung findet insbesondere statt bei gewerblichen und land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie Freiberuflern, ist aber nicht zwingend auf diese beschränkt; es können deshalb auch die steuerlichen Verhältnisse von Privatpersonen so geprüft werden.
Abzugrenzen von durch einzelne Steuergesetze angeordnete Sonderprüfungen, z.B. Lohnsteuer-Außenprüfung oder Umsatzsteuer-Nachschau.
Basisgesellschaft
Begriff des internationalen Steuerrechts und im Anwendungsbereich des Gestaltungsmissbrauchs gemäß § 42 Abgabenordnung.
Begriff des internationalen Steuerrechts und im Anwendungsbereich des Gestaltungsmissbrauchs gemäß § 42 Abgabenordnung.
Aus deutscher Sicht ist Basisgesellschaft eine im Ausland ansässige Kapitalgesellschaft, die in ein Lieferungs- oder Leistungsverhältnis zwischengeschaltet ist, um so die Gewinne bei der Basisgesellschaft im Ausland, und nicht bei den eigentlich Beteiligten im Inland anfallen zu lassen.
Berliner Testament
Als ein „Berliner Testament“ wird ein Testament bezeichnet, in welchem die Ehegatten sich gegenseitig zu Erben einsetzen und ihre Kinder als Erben des Letztversterbenden.
Beschränkte Steuerpflicht
Gegenbegriff zur unbeschränkten Steuerpflicht.
Gegenbegriff zur unbeschränkten Steuerpflicht.
Nicht alle deutschen Steuerarten unterscheiden zwischen unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht. Die deutsche Einkommensteuer, Körperschaftsteuer sowie Erbschaft- und Schenkungsteuer kennen diesen Unterschied, weil sie im Grundsatz steuerlich weltweit greifen können (Welteinkommensprinzip; Weltvermögenserwerbsprinzip).
Die deutsche Steuerpflicht ist daher auf Einkommen oder Vermögen im Inland beschränkt, wenn bestimmte personenbezogenen Anknüpfungsmerkmale nicht erfüllt sind, die eine derart enge Bindung des Steuerpflichtigen zum Inland begründen, dass er mit seinem weltweit erzielten Einkommen bzw. Vermögen in Deutschland steuerpflichtig ist.
Bestattungsanordnung
Eine Bestattungsanordnung ist die Regelung des Erblassers, wie er sein Begräbnis gestaltet haben will.
Was kann angeordnet werden? Es kann nicht alles angeordnet werden, was mancher Erblasser sich vorstellt. So ist zum Beispiel das Verstreuen der Asche ein ganz häufiger Wunsch, der in Deutschland in den seltensten Fällen, ausgenommen einer Seebestattung in Hamburg zum Beispiel, erfüllt werden kann. Stattdessen findet dann ein obligatorisches Urnenbegräbnis statt.
Betriebsstätte
Betriebsstätte (auch Betriebstätte) ist jede feste Geschäftseinrichtung oder Anlage, die der Tätigkeit eines Unternehmens dient. Begriff ist nicht identisch mit dem handelsrechtlichen Begriff der Zweigniederlassung.
Betriebsstätte wird in den Regelungen hierzu durch Aufzählung von Sachverhalten ergänzt, die teilweise über die allgemeine Definition (s.o.) hinausgehen.
Für Inlandssachverhalte gilt die Definition in § 12 Abgabenordnung, für grenzüberschreitende Sachverhalte gelten die Definitionen in den einschlägigen deutschen Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA). Die jeweiligen Begriffsbestimmungen können abweichen, so dass die jeweils verwendete Definition heranzuziehen ist.
Betriebsvermögen
Zentraler Begriff im Einkommensteuergesetz, ohne dort definiert zu sein.
Das Betriebsvermögen bildet die Grundlage für die Gewinnermittlung bei den sog. Gewinneinkunftsarten des § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 Einkommensteuergesetz.
Das Betriebsvermögen wird unterschieden in sog. notwendiges Betriebsvermögen und gewillkürtes Betriebsvermögen. Insoweit wird auch vom Privatvermögen abgegrenzt.
Briefkastengesellschaft (funktionslose)
Entspricht dem Begriff einer selbst nicht in nennenswertem Umfang wirtschaftlich tätigen ausländischen Basisgesellschaft.DomizilgesellschaftIst eine Gesellschaft, insbesondere Kapitalgesellschaft, die weder eigenes Personal hat noch über eigene Geschäftsräume und Geschäftsausstattung verfügt.
Die Zwischenschaltung der ausländischen Domizilgesellschaft dient regelmäßig der Gewinnverlagerung ins Ausland.
Drittstaat
Als Drittstaat gilt jeder Staat, der nicht Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU), ggf. auch nicht Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), ist.
Die Schweiz ist Drittstaat, da sie zwar Mitgliedstaat der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) ist, nicht aber dem EWR beitrat. Rechtliche Besonderheiten können sich aus dem Abkommen der Personenfreizügigkeit zwischen der EU und der Schweiz ergeben.
Duldungsbescheid
Wer kraft Gesetzes verpflichtet ist, die Vollstreckung zu dulden, kann durch Duldungsbescheid in Anspruch genommen werden. Der an den Haftungsschuldner gerichtete Haftungsbescheid tritt verfahrensrechtlich neben den an den Steuerschuldner gerichteten Steuerbescheid.
Gesetzliche Grundlagen für die Duldung ergeben sich insbesondere aus dem Zivilrecht, z.B. dem Anfechtungsgesetz.
Eidesstattliche Versicherung (Versicherung an Eides Statt)
Der Antragsteller eines Erbscheins hat in Deutschland in der Regel die Richtigkeit seines erklärten Sachverhalts vor dem Amtsgericht oder einem Notar zu erklären. Er erklärt, dass ihm nichts bekannt sei, was der Richtigkeit seiner Angaben entgegensteht.
Eigentum, wirtschaftliches
Das deutsche Steuerrecht weicht in wirtschaftlicher Betrachtungsweise von der Zuordnung eines Wirtschaftsgutes nach dem bürgerlich-rechtlichen Eigentum ab und bezeichnet dies als sog. wirtschaftliches Eigentum.
Allen Sachverhalten des wirtschaftlichen Eigentums ist gemeinsam, dass der zivilrechtliche Eigentümer nur noch über eine aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen wirtschaftlich ausgehöhlte Rechtsposition verfügt. Die an sich mit dem zivilrechtlichen Eigentum verbundenen rechtlichen Befugnisse stehen dauerhaft einem anderen zu oder werden tatsächlich von einem anderen ausgeübt.
Einsprache
Einsprache gegen die Steuerrechnung entspricht im Schweizer Steuerrecht in der Sache dem deutschen Einspruch gegen die Steuerfestsetzung.
- Einspruch
- Entspricht als Rechtsbehelf in Abgabenangelegenheiten in der Sache dem Widerspruch im allgemeinen Verwaltungsrecht. Besondere Regelung des Verfahrens in der Abgabenordnung.
Entspricht als Rechtsbehelf in Abgabenangelegenheiten in der Sache dem Widerspruch im allgemeinen Verwaltungsrecht. Besondere Regelung des Verfahrens in der Abgabenordnung. Das Einspruchsverfahren ist ein verlängertes Besteuerungsverfahren und zugleich das Vorverfahren für ein Verfahren vor dem Finanzgericht. Der Einspruch ist förmlich und fristgebunden, eröffnet dann aber bei Beschwer und soweit Bestandskraft noch nicht eingetreten ist, die umfassende Prüfung des Sachverhaltes zu Gunsten wie zu Lasten des Einspruchsführers.
- Enterbung
- Ausschluss eines Verwandten, des Ehegatten oder des Lebenspartners von der gesetzlichen Erbfolge durch Testament oder durch eine einseitige Verfügung im Erbvertrag.
- Erbe
- Ein Erbe ist jede erbfähige, natürliche oder juristische Person, auf die mit dem Tod des Erblassers das Vermögen kraft Gesetzes oder kraft Verfügung des Erblassers als Ganzes übergeht und die in dessen gesamte Rechts- und Pflichtenstellung eintritt.
Wer ist Erbe? Das Gesetz bestimmt, dass Verwandte Erben sind. Dabei erben die nächsten Verwandtschaftsgrade vor den entfernteren Verwandtschaftsgraden. Neben den Verwandten erben auch Ehegatten und Lebenspartner.
Zu welchem Anteil erben meine Erben? Kinder erben grundsätzlich zu gleichen Teilen, Eltern auch.
Wie hoch ist der Erbteil meiner Ehefrau/ Ehemann? Meine Ehefrau/Ehemann ist Erbe aber nicht mit mir verwandt. Der Anteil meiner Ehefrau/Ehemann am Nachlass bestimmt das Gesetz einerseits im Zusammenspiel zwischen Ehegatten und Verwandten und andererseits spielt eine entscheidende Rolle, ob die Ehegatten bei einem Notar einen Ehevertrag (Gütertrennung) abgeschlossen haben.
Was bedeutet erben? Erben bedeutet quasi in die Stiefel des Verstorbenen mit all seinen Rechten und Pflichten zu schlüpfen. Wer das nicht will, zum Beispiel weil mehr Schulden als Vermögen da sind, sollte das Erbe ausschlagen.
Erbt mein Ehegatte auch dann, wenn das Scheidungsverfahren läuft? Nein, der Ehegatte erbt dann in der Regel nicht mehr und hat auch keinen Anspruch auf einen Pflichtteil mehr, wenn die Ehegatten getrennt leben, die Voraussetzungen für die Ehescheidung gegeben sind und die Ehescheidung beim zuständigen Familiengericht beantragt wurde. Hat mein Ehegatte die Ehescheidung beantragt, so erbt er dann nicht mehr, wenn ich seinem Antrag auf Ehescheidung zugestimmt habe. Beachtet werden muss aber, dass trotz allem das Unterhaltsrecht weiter bestehen bleibt.
Wer erbt, wenn der Erbe zuerst stirbt? Wenn der Erbe vor dem Erblasser stirbt, ist die Erbeinsetzung hinfällig. Deshalb ist es ratsam, Ersatzerben zu benennen.
Erbengemeinschaft
Eine Erbengemeinschaft liegt vor, wenn mehrere Erben vorhanden sind. Alle Erben bilden zusammen eine sog. Gesamthandsgemeinschaft.
Erblasser
Der Erblasser ist eine natürliche Person, die bei ihrem Tod den Erben aufgrund gewillkürter oder gesetzlicher Erbfolge ihren Nachlass hinterlässt.
Erbschaftsteuer
Die deutsche Erbschaftsteuer ist geregelt im Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG).Der deutschen Erbschaftsteuer unterliegen alle in § 3 ErbStG genannten Sachverhalte als sog. „Erwerbe von Todes wegen“. Dazu gehört insbesondere der Erwerb durch Erbanfall, durch Vermächtnis oder auf Grund eines geltend gemachten Pflichtteilsanspruchs, sondern auch weitere Erwerbe, die diesen in wirtschaftlicher Betrachtung gleichstehen und in § 3 ErbStG aufgezählt sind. Ist der Erblasser zur Zeit seines Todes oder der Erwerber zur Zeit der Entstehung der Steuer sog. Inländer, dann unterliegt der gesamte Vermögensanfall der deutschen Erbschaftsteuer, vorbehaltlich abweichender Regelungen in einem deutschen Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Erbschaftsteuer. In allen anderen Fällen unterliegt lediglich der Vermögensanfall, der in Inlandsvermögen i.S.d. BewG besteht, der deutschen Erbschaftsteuer, vorbehaltlich des Wahlrechts zur unbeschränkten Erbschaftsteuerpflicht, wenn der Erblasser zur Zeit seines Todes oder der Erwerber zur Zeit der Entstehung der Steuer seinen Wohnsitz in einem Mitgliedstaat der EU oder des EWR hat. Im Verhältnis zur Schweiz gelten auf der Grundlage der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) Besonderheiten.
Erbschein
Ein Erbschein ist eine Urkunde vom Nachlassgericht, in welcher der oder die Erben genannt sind. Da mit dem Erbschein der Nachweis erbracht wird, wer über das ererbte Vermögen verfügen kann, werden dort auch Verfügungsbeschränkungen notiert, z.B. Testamentsvollstreckung.
Eine Reihe von Antworten auf die häufigsten Fragen zum Testament
Wo bekomme ich einen Erbschein? Das Nachlassgericht stellt einen Erbschein aus, wenn ein solcher beantragt wird. Das Nachlassgericht sind je nach Bundesland Notariate oder Amtsgerichte an dem Ort, an dem der Erblasser seinen letzten Wohnsitz hatte.
Erbvertrag
Verfügung von Todes wegen in Form eines Vertrages zwischen dem Erblasser und einer anderen Person, in dem diese sich darüber einigen, dass der Vertragspartner oder ein Dritter Erbe, Vermächtnisnehmer oder Auflagenbegünstiger werden soll.
Ermessen
Im deutschen Steuerrecht gilt grundsätzlich für das Festsetzungsverfahren die Bindung der Entscheidungen der Finanzbehörde an die bestehenden Gesetze (sog. gebundene Verwaltungsentscheidung). Ermessen hat die Finanzbehörde aber insbesondere im Verfahrensabschnitt der Erhebung der Steuern, z.B. bei der Entscheidung über die Stundung von Steuerzahlungen oder bei der Haftung für eine fremde Steuerschuld.Das Ermessen ist seinerseits gebunden aus dem Zweck der Ermächtigung und seinen gesetzlichen Grenzen. Die Verwaltungsentscheidung ist also insbesondere rechtswidrig bei Ermessensunterschreitung bzw. –nichtgebrauch, bei Ermessensüberschreitung sowie bei Ermessensreduzierung auf Null. Das Finanzgericht darf das Ermessen der Finanzbehörde nur eingeschränkt nachprüfen und grundsätzlich nicht sein Ermessen an die Stelle des Verwaltungsermessens setzen. Eine Entscheidung anstelle der Finanzbehörde darf das Finanzgericht also insbesondere nur dann treffen, wenn das Verwaltungsermessen auf Null reduziert ist und so ein Anspruch des Bürgers auf eine bestimmte Entscheidung besteht.
Europäische Freihandelsassoziation (EFTA)
Der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) gehören Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz an.
Die ersten drei genannten Mitgliedstaaten der EFTA sind zugleich Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), nicht aber die Schweiz.
Europäisches Nachlasszeugnis – ENZ
Zur Vereinfachung der Abwicklung von Erbfällen in Europa wurde das Europäische Nachlasszeugnis eingeführt. Es soll in allen Mitgliedsstaaten den Beweis der Rechtsstellung ermöglichen, z.B. als Erbe, Vermächtnisnehmer, Testamentsvollstrecker oder Nachlassverwalter. Achtung! Die Gültigkeitsdauer des ENZ ist auf 6 Monate ab Ausstellungsdatum beschränkt. Danach kann Verlängerung beantragt werden.
Finanzamt
In Deutschland ist das Finanzamt die sog. „untere“ Finanzbehörde. Das Finanzamt ist zuständig für die Bearbeitung der Steuererklärungen und erlässt die Steuerbescheide. Beim Finanzamt sind grundsätzlich auch die Betriebsprüfungsstellen und die Rechtsbehelfsstellen, die über den Einspruch entscheiden.
Finanzgericht
Finanzgerichte sind insbesondere für alle öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten über Abgabenangelegenheiten zuständig, soweit die Abgaben der Gesetzgebung des Bundes unterliegen und durch Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwaltet werden. Für Abgaben, die von der Gemeinde verwaltet werden, sind also nicht die Finanzgerichte, sondern die allgemeinen Verwaltungsgerichte zuständig.Gerichte der Finanzgerichtsbarkeit sind in den Bundesländern die Finanzgerichte als „Eingangsgerichte“ und im Bund der Bundesfinanzhof mit Sitz in München als Revisionsinstanz. Finanzgerichte sind „obere Landesgerichte“ der einzelnen Bundesländer. Es gibt Bundesländer mit mehreren Finanzgerichten (z.B. in Bayern); Baden-Württemberg hat nur das Finanzgericht Baden-Württemberg mit Hauptsitz in Stuttgart und Außensenaten in Freiburg.
Finanzkasse
Als „Finanzkasse“ wird die Stelle im Finanzamt bezeichnet, die zuständig ist für den Einzahlungs- und den Auszahlungsverkehr sowie für Sachverhalte im Steuererhebungsverfahren.
Fiskalvertretung
Zur Fiskalvertretung befugt ist nur ein bestimmter, steuerlich fachkompetenter Personenkreis, z.B. der Rechtsanwalt. Der Fiskalvertreter muss eine Vollmacht des im Ausland ansässigen Unternehmers haben.
Im Umsatzsteuergesetz kann sich ein Unternehmer, der im Inland weder seinen Wohnsitz noch seinen Sitz, weder seine Geschäftsleitung noch eine Zweigniederlassung hat, im Inland ausschließlich steuerfreie Umsätze ausführt und keine Vorsteuerbeträge abziehen kann, im Inland durch einen Fiskalvertreter vertreten lassen.
Zur Fiskalvertretung befugt ist nur ein bestimmter, steuerlich fachkompetenter Personenkreis, z.B. der Rechtsanwalt. Der Fiskalvertreter muss eine Vollmacht des im Ausland ansässigen Unternehmers haben.
Freibetrag
Freibetrag heißt im Steuerrecht, dass für einen bestimmten Betrag der Zurechnungsgröße die Rechtsfolgen, insbesondere die Besteuerung, nicht eintritt.
Wird der Freibetrag überschritten, treten die Rechtsfolgen nur für den Betrag ein, der den Freibetrag übersteigt, nicht aber für den Freibetrag selbst.
Freigrenze
Freigrenze heißt im Steuerrecht, dass Rechtsfolgen, insbesondere die Besteuerung, nicht eintritt, wenn ein bestimmter Betrag der Zurechnungsgröße nicht überschritten wird.
Wird die Freigrenze überschritten, treten die Rechtsfolgen für den gesamten Betrag ein, nicht nur für den die Freigrenze übersteigenden Betrag.
Geschäftsleitung
Ist der Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung.
Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung ist, wo sich nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse in organisatorischer und wirtschaftlicher Hinsicht die wichtigste Stelle befindet, an der dauernd die für die laufende Geschäftsführung nötigen Maßnahmen von einiger Wichtigkeit angeordnet werden.
Definiert in § 10 Abgabenordnung für Inlandssachverhalte. In grenzüberschreitenden Sachverhalten ist zu prüfen, ob in dem einschlägigen deutschen Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA) der Begriff Geschäftsleitung bzw. tatsächliche Geschäftsleitung verwendet und definiert ist.
Gesetzliche Erbfolge
Gesetzliche Erbfolge bedeutet, dass das Gesetz bestimmt, wer Erbe einer verstorbenen Person ist. Das Gesetz bestimmt nur dann, wenn der Verstorbene nichts bestimmt hat.
Gewillkürtes Betriebsvermögen
Gewillkürtes Betriebsvermögen sind die Wirtschaftsgüter, die objektiv geeignet und bestimmt sind, dem Betrieb zu fördern.
Gewöhnlicher Aufenthalt
Als gewöhnlicher Aufenthalt im Inland ist stets und von Beginn an ein zeitlich zusammenhängender Aufenthalt von mehr als sechs Monaten Dauer anzusehen, wobei kurzfristige Unterbrechungen unberücksichtigt bleiben.
Definition für Inlandssachverhalten in § 9 Abgabenordnung.
Hat eine natürliche Person (Mensch) dort, wo sie sich unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass sie an diesem Ort oder in diesem Gebiet nicht nur vorübergehend verweilt. Als gewöhnlicher Aufenthalt im Inland ist stets und von Beginn an ein zeitlich zusammenhängender Aufenthalt von mehr als sechs Monaten Dauer anzusehen, wobei kurzfristige Unterbrechungen unberücksichtigt bleiben.
In Deutschland ist der gewöhnliche Aufenthalt Anknüpfungsmerkmal für die unbeschränkte Steuerpflicht in der Einkommensteuer sowie in der Erbschaft- und Schenkungsteuer.
- Grundlagenbescheid
- Grundlagenbescheid ist im Steuerrecht ein Bescheid, der für die Festsetzung einer Steuer bindend ist. Das kann sein ein Feststellungsbescheid, ein Steuermessbetragsbescheid oder ein anderer Verwaltungsakt.
Definiert in § 171 Abs. 10 Abgabenordnung.
Grundlagenbescheid ist im Steuerrecht ein Bescheid, der für die Festsetzung einer Steuer bindend ist. Das kann sein ein Feststellungsbescheid, ein Steuermessbetragsbescheid oder ein anderer Verwaltungsakt.
Der Grundlagenbescheid hat eine besondere Wirkungsweise im Steuerverfahrensrecht, so z.B. bei der Änderung von Bescheiden oder im Einspruchsverfahren.
Gütertrennung
Vertraglicher Güterstand, der durch das Fehlen jeglicher güterrechtlicher Beziehungen zwischen den Ehegatten zu charakterisieren ist; das beiderseitige Vermögen wird getrennt und unabhängig verwaltet.
Gütertrennung bedeutet, dass jeder Ehegatte sein eigenes Vermögen hat.
Haftungsbescheid
Wer kraft Gesetzes für eine Steuer haftet, kann durch Haftungsbescheid in Anspruch genommen werden. Der an den Haftungsschuldner gerichtete Haftungsbescheid tritt verfahrensrechtlich neben den an den Steuerschuldner gerichteten Steuerbescheid.
Wer kraft Gesetzes für eine Steuer haftet, kann durch Haftungsbescheid in Anspruch genommen werden. Der an den Haftungsschuldner gerichtete Haftungsbescheid tritt verfahrensrechtlich neben den an den Steuerschuldner gerichteten Steuerbescheid.
Steuerliche Haftung z.B. des Arbeitgebers für Lohnsteuer seiner Arbeitnehmer, des GmbH-Geschäftsführers für Steuern der GmbH.
Isolierende Betrachtungsweise
In sog. isolierender Betrachtungsweise bleiben im Ausland gegebene Besteuerungsmerkmale außer Betracht, soweit bei ihrer Berücksichtigung inländische Einkünfte im Sinne des § 49 Abs. 1 Einkommensteuergesetz nicht angenommen werden können (vgl. § 49 Abs. 2 Einkommensteuergesetz).
In sog. isolierender Betrachtungsweise bleiben im Ausland gegebene Besteuerungsmerkmale außer Betracht, soweit bei ihrer Berücksichtigung inländische Einkünfte im Sinne des § 49 Abs. 1 Einkommensteuergesetz nicht angenommen werden können (vgl. § 49 Abs. 2 Einkommensteuergesetz).
Die Zuordnung von Einkünften und die Bestimmun der jeweiligen Einkunftsart bestimmt sich daher nur nach den isoliert betrachteten Verhältnissen im Inland, ungeachtet des im Ausland verwirklichten Sachverhaltes.
Lebenspartner
Ein Lebenspartner ist der gleichgeschlechtliche Partner in einer dauerhaften eingetragenen Lebenspartnerschaft nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz.
Lebenspartner über die Grenze– empfohlen ist die Anerkennung der Lebenspartnerschaft im jeweils anderen Land des Lebenspartners; die Gleichstellung der Lebenspartnerschaft mit der Ehe ist, was das Erbrecht angeht, in den meisten Ländern erfolgt.
Leistungsfähigkeitsprinzip
Das Leistungsfähigkeitsprinzip ist im Sr eine Ausprägung des allgemeinen Gleichheitssatzes gemäß Art. 3 Grundgesetz.
Das Leistungsfähigkeitsprinzip ist im Sr eine Ausprägung des allgemeinen Gleichheitssatzes gemäß Art. 3 Grundgesetz.
Der Gleichheitssatz gebietet, dass Steuerpflichtige, die steuerlich gleich leistungsfähig sind, in steuerlicher Hinsicht auch gleich zu behandeln sind. Ist die Leistungsfähigkeit von Steuerpflichtigen dagegen unterschiedlich, sndn auch unterschiedliche steuerliche Rechtsfolgen geboten.
Miterbe
Ein Miterbe ist ein Erbe, der gleichberechtigt neben anderen Erben, aber nicht unbedingt zu gleichen Teilen wie die anderen, an einem Nachlassvermögen kraft Erbfolge beteiligt ist.
Welche Rechte hat ein Miterbe?Ein Miterbe handelt wie eine einheitliche Faust mit den anderen Miterben zusammen, trifft gemeinsame und einheitliche Entscheidungen die von einem von ihnen beauftragten, oder alle gemeinschaftlich umgesetzt werden. Alleine kann der Miterbe weder über einzelne Gegenstände verfügen noch eigene Entscheidungen treffen und durchsetzen, außer es ist eine wirkliche Notsituation und Schaden droht. Wer sich also nicht wirklich und auf Dauer einmalig gut versteht, sollte auf die Auseinandersetzung des Nachlasses drängen. Besser ist es in jedem Fall, gar keine Miterbengemeinschaft entstehen zu lassen.
Nachlass
Der Nachlass ist das Vermögen des Erblassers, das mit dessen Tod als Ganzes auf die Erben übergeht.
Nachlassgericht
Das Nachlassgericht ist das Amtsgericht, an dessen Sitz der Erblasser seinen letzten Wohnsitz hatte.
Nachlasspfleger
Bis der Erbe bestimmt ist und die Erbschaft angenommen hat, sichert der Nachlasspfleger den Nachlass. Er wird vom Nachlassgericht eingesetzt, allerdings nur wenn ein Bedürfnis der Sicherung des Nachlasses besteht.
Nachlassverwalter
Der Nachlassverwalter ist eine Unterform des Nachlasspflegers. Er wird vom Nachlassgericht im Interesse der Nachlassgläubiger auf Antrag eingesetzt unter Wahrung der Interessen des Erben.
Notwendiges Betriebsvermögen
Notwendiges Betriebsvermögen sind die Wirtschaftsgüter, die dem Betrieb in dem Sinne unmittelbar dienen, dass sie objektiv erkennbar zum unmittelbare Einsatz im Betrieb selbst bestimmt sind.
Partiarisches Darlehen
Ist die Sonderform eines Darlehens, das im Steuerrecht zur stillen Gesellschaft abgegrenzt wird.
Ist die Sonderform eines Darlehens, das im Steuerrecht zur stillen Gesellschaft abgegrenzt wird.
Darlehen ist definiert in § 488 Abs. 1 BGB. Danach ist der Darlehensgeber verpflichtet, dem Darlehensnehmer in der vereinbarten Höhe einen Geldbetrag zur Verfügung zu stellen. Der Darlehensnehmer ist verpflichtet, einen geschuldeten Zins zu bezahlen und bei Fälligkeit das zur Verfügung gestellte Darlehen zurückzuzahlen.
Beim partiarischen Darlehen erhält der Darlehensgeber einen Gewinnanteil an dem Geschäft, dem das Darlehen dient. Der Darlehensgeber nimmt aber nicht am Verlust des Geschäfts teil.
Personensteuer
Personensteuern sind insbesondere die Einkommensteuer, die Körperschaftsteuer und die Erbschaft- und Schenkungsteuer.
Personensteuern sind insbesondere die Einkommensteuer, die Körperschaftsteuer und die Erbschaft- und Schenkungsteuer.
Personensteuern zeichnen sich im Unterscheid zur den Realsteuern dadurch aus, dass eine „Ist-Besteuerung“ stattfindet, für die das personenbezogene Leistungsfähigkeitsprinzip gilt. Es werden die persönliche Verhältnisse werden beachtet (z.B. Grundfreibetrag).
Pflichtteil
Der Pflichtteil bezeichnet den schuldrechtlichen Geldanspruch der Pflichtteilsberechtigten gegen den Erben, für den Fall, dass sie durch Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge ausgeschlossen sind.
Was ist ein Pflichtteil?Der Pflichtteil ist die Entscheidung des Erblassers, seine Abkömmlinge oder seine Eltern oder seinen Ehegatten von seinem Nachlass so weit auszuschließen, wie das Gesetz es ihm erlaubt. Bei einem solchen Vorgehen eines Elternteils oder eines Kindes ist man enterbt.
Wer ist pflichtteilsberechtigt?Pflichtteilsberechtigt ist nicht jeder, der Erbe sein kann. Pflichtteilsberechtigt sind nur Verwandte in gerader Linie. Das sind Abkömmlinge, also Kinder oder Enkel oder Kinder von Enkeln oder in aufsteigender Linie, Eltern, Großeltern oder Urgroßeltern.
Muss ich einen Pflichtteil ausschlagen?&Einen Pflichtteil muss man nicht ausschlagen. Einen Pflichtteil kann man fordern, muss es aber nicht.
Gegenüber wem muss ich einen Pflichtteil geltend machen?Einen Pflichtteil macht man immer gegenüber dem Erben geltend. Dabei muss oft genug herausgefunden werden, wer ist überhaupt Erbe. Beachtet werden muss unbedingt, dass die Geltendmachung, also das Fordern eines Pflichtteils gegenüber dem Erben, an eine bestimmte Frist gebunden ist.
Wie macht man Forderungen geltend?Gut beraten ist immer der, der seine Ansprüche schriftlich geltend macht und sich eine Kopie von seinem Schreiben fertigt.
Wie hoch ist der Pflichtteil?Als Pflichtteil bekommt man die Hälfte dessen, was man von Gesetzes wegen als Erbe erhalten hätte. Was ich als Erbe erhalten hätte, bestimmt mein Verwandtschaftsgrad und der Familienstand (verheiratet in Zugewinngemeinschaft / Gütertrennung oder Gütergemeinschaft) zum Erblasser.
Privatvermögen
Ist das Gegenstück zum Betriebsvermögen, ohne dass das Einkommensteuergesetz den Begriff ausdrücklich benennt.
Ist das Gegenstück zum Betriebsvermögen, ohne dass das Einkommensteuergesetz den Begriff ausdrücklich benennt.
Privatvermögen ist also jedes Nicht-Betriebsvermögen. Das sind alle Wirtschaftsgüter, die sachlich weder notwendiges noch gewillkürtes Betriebsvermögen darstellen.
Progressionsvorbehalt
Ist eine Maßnahme der Einschränkung einer an sich gewährten Steuerermäßigung.
Ist eine Maßnahme der Einschränkung einer an sich gewährten Steuerermäßigung.
In grenzüberschreitenden Sachverhalten wird die Steuerfreistellung mit dem Progressionsvorbehalt kombiniert, um jedenfalls beim progressiv verlaufenden Steuersatz den eigentlich aus deutscher Sicht in der Bemessungsgrundlage nicht berücksichtigten Sachverhalt doch noch der deutschen Steuer zu unterwerfen.
Der Progressionsvorbehalt kann im deutschen Steuergesetz angeordnet sein oder auf der Grundlage einer Regelung in einem anwendbaren Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA).
Prüfungsanordnung
In der Prüfungsanordnung bestimmt das Finanzamt den Umfang der Außenprüfung. Die Prüfungsanordnung ist schriftlich zu erteilen, mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen und so dem Steuerpflichtigenbekanntzugeben.
In der Prüfungsanordnung bestimmt das Finanzamt den Umfang der Außenprüfung. Die Prüfungsanordnung ist schriftlich zu erteilen, mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen und so dem Steuerpflichtigenbekanntzugeben.
Die Prüfungsanordnung hat Bedeutung für die Frage, ob noch eine wirksame Selbstanzeige zulässig ist.
Realsteuer
Realsteuern sind die Grundsteuer und die Gewerbesteuer.
Realsteuern zeichnen sich im Unterscheid zur den Personensteuern dadurch aus, dass eine „Soll-Besteuerung“ stattfindet, die die Ertragsfähigkeit einer bestimmten Erwerbsquelle erfasst. Die persönlichen Verhältnisse des Steuersubjekts bleiben grundsätzlich unbeachtet.
Schwarzgeld
Schwarzgeld wird Vermögen genannt, das der ordnungsgemäßen Versteuerung in dem zur Versteuerung berechtigten Land entzogen wurde. Meistens wird Schwarzgeld im Ausland, in Niedrigsteuerländern wie Schweiz und Liechtenstein aufbewahrt, aber auch im Inland.
Steuer
Ist eine öffentliche Abgabe, so wie Gebühren und Beiträge (z.B. Erschließungsbeitrag) auch.
Steuer ist definiert in § 3 Abgabenordnung als Geldleistung, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellt und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt wird, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft.
Die Erzielung von Einnahmen kann auch nur Nebenzweck sein.
Es wird unterschieden in Bundes-, Länder- und Gemeindesteuer, und zwar sowohl in der Zuweisung der Gesetzgebungs- bzw. Regelungskompetenz wie auch in der Berechtigung zur Erhebung.
Steueranrechnung
Ist eine Maßnahme der Steuerermäßigung bei drohender Doppel- oder Mehrfachbelastung eines grenzüberschreitenden Sachverhaltes mit deutschen und zugleich mit ausländischen Steuern.
Ist die deutsche Steuer höher und kommt die ausländische Steuer zur Anrechnung, dann wird eine wirtschaftliche „Einmalbelastung“ in Höhe der höheren deutschen Steuer festgezurrt.
Steueranrechnung kann im deutschen Steuergesetz angeordnet sein oder auf der Grundlage einer Regelung in einem anwendbaren Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA) zum Tragen kommen.
- Steuerfahndung
- Die Steuerfahndung hat zum einen die Aufgabe der Ermittlung von Besteuerungsgrundlagen und flankiert insoweit auch die Außenprüfung; insoweit wird sie in der Funktion einer Finanzbehörde tätig. Zum anderen hat die Steuerfahndung die Aufgabe, der eigentlichen „Fahndung“ und wird insoweit in der Funktion einer Justizbehörde tätig.
- Steuerfreistellung
- Steuerfreistellung ist eine Maßnahme der Steuerermäßigung bei drohender Doppel- oder Mehrfachbelastung eines grenzüberschreitenden Sachverhaltes mit deutschen und zugleich mit ausländischen Steuern.
Da die deutsche Steuer regelmäßig höher ist als die ausländische Steuer, entlastet die deutsche Steuerfreistellung davon, dass sich eine wirtschaftliche „Einmalbelastung“ in Höhe der höheren deutschen Steuer ergibt.
In grenzüberschreitenden Sachverhalten wird die deutsche Steuerfreistellung mit dem Progressionsvorbehalt kombiniert, um jedenfalls beim progressiv verlaufenden Steuersatz den eigentlich aus deutscher Sicht in der Bemessungsgrundlage nicht berücksichtigten Sachverhalt doch noch der deutschen Steuer zu unterwerfen.
Die Steuerfreistellung mit Progressionsvorbehalt wird regelmäßig auf der Grundlage einer Regelung in einem anwendbaren Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA) angeordnet.
Steuerliche Nebenleistungen
In § 3 Abs. 4 Abgabenordnung ist die abschließende Legaldefinition von Abgaben als steuerliche Nebenleistungen.
Die Erhebung und die Höhe von steuerlichen Nebenleistungen sind grundsätzlich von der Hauptleistung Steuer abhängig; es gibt aber hierzu gesetzlich ausdrücklich geregelte Ausnahmen.
Testament
Ein Testament ist eine Form der Verfügung von Todes wegen, eine Regelung für den Erbfall.
Eine Reihe von Antworten auf die häufigsten Fragen zum Testament
Wer bekommt das Testament?Der handschriftlich zusammengefasste letzte Wille eines Menschen muss dem Nachlassgericht am letzten Wohnsitz des Verstorbenen sofort übergeben werden.
Wo sollte der Alleinstehende sein Testament aufbewahren?Damit der Alleinstehende sichergehen kann, dass sein Testament aufgefunden wird, ist ihm die Aufbewahrung durch das Notariat zu empfehlen.
Muss ich Angst haben, dass mein Testament nicht gefunden wird?Der Gefahr, dass das Testament „verschwindet“, was zwar unter Strafe steht, aber trotzdem gar nicht so selten vorkommt, kann nur dadurch begegnet werden, dass entweder eine vertrauensvolle Person den Aufbewahrungsort des Testamentes kennt und dafür sorgt, dass das Testament beim Nachlassgericht abgegeben wird, oder das Testament selbst wird beim Nachlassgericht deponiert. Nachdem das Nachlassgericht vom Standesamt die Mitteilung erhält, dass jemand verstorben ist, nimmt das Nachlassgericht das hinterlegte Testament zur Kenntnis und leitet entsprechende Anfangsmaßnahmen ein.
Wer muss mein Testament befolgen? Der letzte Wille eines Menschen ist an seine Erben gerichtet. Als Erbe gilt die Person oder die Personen, die der Erblasser durch sein formgültiges Testament dazu bestimmt hat. Oder, wenn der Erblasser keine eigene Regelung getroffen hat, ist die Person Erbe, die das Gesetz dazu bestimmt.
Wer sollte sein Testament machen?Ein Testament zu machen bedeutet, dass ich mir selbst überlege, wie mein Vermögen unter den Überlebenden verteilt werden soll. Die Vorschläge des Gesetzes genügen mir nicht.
Kann ich in das Testament rein schreiben was ich will?Grundsätzlich ja, aber nicht alles muss befolgt werden. Denn in ein Testament kann nicht rein geschrieben werden, was gerade in den Sinn kommt. Es gibt bestimmte Verfügungen, die getroffen werden können. Andere Anweisungen sind möglicherweise gar nicht durchsetzbar, da niemand da ist, der sie durchsetzt. Alle Verfügungen müssen sich immer am Gesetz messen lassen.
Testamentseröffnung
Testamente und Erbverträge werden durch das Nachlassgericht eröffnet. Wenn dieses vom Tod des Erblassers Kenntnis erlangt, bestimmt es einen Termin zur Eröffnung eines in seiner Verwahrung befindlichen Testaments.
Testamentsvollstrecker
Person, die der Erblasser zur Vollziehung seiner letztwilligen Verfügungen und zur ordnungsgemäßen Verwaltung des Nachlasses eingesetzt hat.
Wer sollte über Testamentsvollstreckung nachdenken?Wer sicher sein will, dass sein letzter Wille befolgt und erfüllt wird, kann eine vertrauensvolle Person, entgeltlich oder unentgeltlich, damit beauftragen. Diese beauftragte und bevollmächtigte Person nennt man Testamentsvollstrecker. Die Aufgabe des Testamentsvollstreckers kann beschränkt sein auf die reine Abwicklung der Anordnungen im Testament oder er kann mit der Verwaltung des Nachlasses, z.B. bis minderjährige Kinder volljährig sind, beauftragt werden. Es gibt keine Pflicht, das Amt der Testamentsvollstreckung anzunehmen. Wird das Amt angenommen, stellt das Nachlassgericht ein Testamentsvollstreckerzeugnis aus. Damit weist der Testamentsvollstrecker seine Verfügungsbefugnis sowie seine Vollmacht nach.
Testierfähigkeit
Testierfähigkeit bedeutet, dass jeder Mensch ab 16 Jahren Testamente/Erbverträge erstellen kann. Geschäftsunfähige oder Geisteskranke sind nicht testierfähig.
Unbeschränkte Steuerpflicht
Gegenbegriff zur beschränkten Steuerpflicht.
Gegenbegriff zur beschränkten Steuerpflicht.
Nicht alle deutschen Steuerarten unterscheiden zwischen unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht. Die deutsche Einkommensteuer, Körperschaftsteuer sowie Erbschaft- und Schenkungsteuer kennen diesen Unterschied, weil sie im Grundsatz steuerlich weltweit greifen können. Anders dagegen etwa die deutsche Umsatzsteuer oder Grunderwerbsteuer, die sich bereits territorial auf die Besteuerung nur inländischer Sachverhalte beschränken.
Die Steuerpflicht ist daher nicht nur auf Einkommen oder Vermögen im Inland beschränkt, wenn bestimmte personenbezogene Anknüpfungsmerkmale erfüllt sind, die eine derart enge Bindung des Steuerpflichtigen zum Inland begründen, dass er mit seinem weltweit erzielten Einkommen bzw. Vermögen in Deutschland steuerpflichtig ist.
Vermächtnis
Der Erblasser kann in seinem Testament/Erbvertrag einem Dritten einen bestimmten Vermögensgegenstand (z.B. „die Porzellanvase“, aber auch eine konkrete Geldsumme oder Wohnungs-/Nutzungsrechte) zuwenden.
Verwandte
Verwandte sind Personen, die in gerader Linie in auf- oder absteigender Linie (Eltern, Großeltern, Urgroßeltern oder Kinder, Enkel, Kinder von Enkel) voneinander abstammen oder in der Seitenlinie (Geschwister, Cousinen, Nichten und Neffen) von den gleichen Personen abstammen.
Vorweggenommene Erbfolge
Oft wird das Vermögen schon vor dem Tod des Erblassers auf z.B. Abkömmlinge übertragen, um z.B. einen Betrieb zu erhalten, steuerliche Freibeträge auszunutzen etc. Dies geschieht oft im Rahmen einer Schenkung. Oftmals werden von dem Beschenkten Gegenleistungen, wie z.B. monatliche Rentenzahlungen, Wohnungsrechte etc. eingeräumt.
Widerruf (eines Testamentes)
Dies kann geschehen durch Vernichtung des alten Testaments, Errichtung eines neueren, explizitem Widerruf in der Form, wie ein Testament zu errichten wäre. Besonderheiten gelten beim Gemeinschaftlichen Testament.
Zugewinngemeinschaft
Güterstand, der als gesetzliche Regel eingreift, wenn die Eheleute keine abweichende Vereinbarung durch Ehevertrag treffen.
Zugewinngemeinschaft bedeutet, dass die Ehegatten hälftig das Vermögen teilen, das sie während ihrer Ehe erworben haben. Davon ausgenommen sind Schenkungen und Erbschaften. Zugewinngemeinschaft bedeutet auf jeden Fall nicht, dass ein Ehegatte für die Schulden des anderen haftet. Ein Ehegatte haftet für die Schulden des anderen Ehegatten nur dann, wenn er die Schuld für sich selbst anerkennt, in der Regel dadurch dass er auch eine Unterschrift leistet.
Erläuterungen + Wörterbuch
Hier werden die in der anwaltlichen Praxis im Erbrecht und im Steuerrecht häufig vorkommenden Fragen und Begriffe mit Hinweisen versehen. Die Darstellung erfasst auch Fragen und Begriffe für grenzüberschreitende Sachverhalte in die Schweiz. Bitte beachten Sie unbedingt, dass die Darstellung weder vollständig ist noch zwingend Ihren Einzelfall betrifft. Rechtsfragen und Rechtsbegriffe sind sehr komplex und deshalb nur sehr eingeschränkt abstrakt und losgelöst vom konkreten Einzelfall darzustellen. Häufig vorkommende Fragen kommen deshalb immer wieder hoch, weil es keine allgemein gültige Antwort gibt. Es muss also jeder Einzelfall, um richtig beurteilt werden zu können, auch separat untersucht werden. Dieses Glossar dient dazu, Rechtsfragen und Rechtsbegriffe alltagstauglicher zu machen. Teilen Sie uns gerne mit, welche Begriffe Ihnen besondere Schwierigkeiten machen. Wir arbeiten diesen dann in unsere Darstellung ein. Bitte beachten Sie als Leser, dass wir mit unseren Beiträgen keine konkrete Rechtsberatung über die Homepage anbieten. Unser Ziel ist es vielmehr, das Verständnis der vom Erb- oder Steuerrecht betroffenen oder daran interessierten Personen zu erweitern. Damit soll Ihnen die Entscheidung erleichtert und Ihr Bewusstsein dafür geschärft werden, was Sie selbst erledigen können und was nur mit fachkompetenter Hilfe richtig wird. Zu folgenden Themen haben wir eine Reihe von Fragen & Antworten zusammengetragen:
Testamentserstellung | Nachlassverzeichnis | Erbschein | Rechtswahl im Erbrecht