Glossar

Glossar

Was ist das?

Abgaben (öffentliche)
Öffentliche Abgaben sind Steuern, Gebühren und Beiträge sowie Sonderabgaben.

Alleinerbe
Ein Alleinerbe erbt allein den gesamten Nachlass. Er muss sich diesen nicht mit Miterben teilen.

 

Ausländer
Ein Ausländer ist jeder, der nicht Deutscher i.S.d. Art. 116 Abs. 1 GG ist.
Ausland
Ausland wird im Steuerrecht vom sog. Inland abgegrenzt.

AuslandsberührungAuslandsberührung ist die Verbindung zum Recht eines ausländischen Staates.

Auslandsvermögen

Auslandsvermögen ist Vermögen, das sich aus der Sicht der Bundesrepublik Deutschland nicht im Inland befindet. Vermögen muss aber immer im Einzelnen betrachtet werden. So bedeutet zum Beispiel ein Konto in Deutschland zu haben, wenn man ausländischer Staatsbürger ist und seinen Wohnsitz im Ausland hat, nicht, dass dieses Konto Inlandsvermögen ist.

Ausschlagung

Eine Ausschlagung ist die rückwirkende Beseitigung der Erbenstellung durch form-und fristgemäße Erklärung des Erben gegenüber dem Nachlassgericht.

Außenprüfung (AP)

Außenprüfung (AP) wird auch als Betriebsprüfung (BP) bezeichnet.

Basisgesellschaft

Begriff des internationalen Steuerrechts und im Anwendungsbereich des Gestaltungsmissbrauchs gemäß § 42 Abgabenordnung.

Berliner Testament

Als ein „Berliner Testament“ wird ein Testament bezeichnet, in welchem die Ehegatten sich gegenseitig zu Erben einsetzen und ihre Kinder als Erben des Letztversterbenden.

beschränkte Steuerpflicht

Gegenbegriff zur unbeschränkten Steuerpflicht.

Bestattungsanordnung

Eine Bestattungsanordnung ist die Regelung des Erblassers, wie er sein Begräbnis gestaltet haben will.

Betriebsstätte

Betriebsstätte (auch Betriebstätte) ist jede feste Geschäftseinrichtung oder Anlage, die der Tätigkeit eines Unternehmens dient. Begriff ist nicht identisch mit dem handelsrechtlichen Begriff der Zweigniederlassung.

Betriebsvermögen

Zentraler Begriff im Einkommensteuergesetz, ohne dort definiert zu sein.

Briefkastengesellschaft (funktionslose)

Entspricht dem Begriff einer selbst nicht in nennenswertem Umfang wirtschaftlich tätigen ausländischen Basisgesellschaft.DomizilgesellschaftIst eine Gesellschaft, insbesondere Kapitalgesellschaft, die weder eigenes Personal hat noch über eigene Geschäftsräume und Geschäftsausstattung verfügt.

Drittstaat

Als Drittstaat gilt jeder Staat, der nicht Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU), ggf. auch nicht Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), ist.

Duldungsbescheid

Wer kraft Gesetzes verpflichtet ist, die Vollstreckung zu dulden, kann durch Duldungsbescheid in Anspruch genommen werden. Der an den Haftungsschuldner gerichtete Haftungsbescheid tritt verfahrensrechtlich neben den an den Steuerschuldner gerichteten Steuerbescheid.

Eigentum, wirtschaftliches

Das deutsche Steuerrecht weicht in wirtschaftlicher Betrachtungsweise von der Zuordnung eines Wirtschaftsgutes nach dem bürgerlich-rechtlichen Eigentum ab und bezeichnet dies als sog. wirtschaftliches Eigentum.

Einsprache

Einsprache gegen die Steuerrechnung entspricht im Schweizer Steuerrecht in der Sache dem deutschen Einspruch gegen die Steuerfestsetzung.


Erläuterungen + Wörterbuch

Hier werden die in der anwaltlichen Praxis im Erbrecht und im Steuerrecht häufig vorkommenden Fragen und Begriffe mit Hinweisen versehen. Die Darstellung erfasst auch Fragen und Begriffe für grenzüberschreitende Sachverhalte in die Schweiz. Bitte beachten Sie unbedingt, dass die Darstellung weder vollständig ist noch zwingend Ihren Einzelfall betrifft. Rechtsfragen und Rechtsbegriffe sind sehr komplex und deshalb nur sehr eingeschränkt abstrakt und losgelöst vom konkreten Einzelfall darzustellen. Häufig vorkommende Fragen kommen deshalb immer wieder hoch, weil es keine allgemein gültige Antwort gibt. Es muss also jeder Einzelfall, um richtig beurteilt werden zu können, auch separat untersucht werden. Dieses Glossar dient dazu, Rechtsfragen und Rechtsbegriffe alltagstauglicher zu machen. Teilen Sie uns gerne mit, welche Begriffe Ihnen besondere Schwierigkeiten machen. Wir arbeiten diesen dann in unsere Darstellung ein. Bitte beachten Sie als Leser, dass wir mit unseren Beiträgen keine konkrete Rechtsberatung über die Homepage anbieten. Unser Ziel ist es vielmehr, das Verständnis der vom Erb- oder Steuerrecht betroffenen oder daran interessierten Personen zu erweitern. Damit soll Ihnen die Entscheidung erleichtert und Ihr Bewusstsein dafür geschärft werden, was Sie selbst erledigen können und was nur mit fachkompetenter Hilfe richtig wird. Zu folgenden Themen haben wir eine Reihe von Fragen & Antworten zusammengetragen:

Testamentserstellung | Nachlassverzeichnis | Erbschein | Rechtswahl im Erbrecht

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