Deutsche gewerbetreibende Einzelpersonen, Teil I

Wegzug in die Schweiz! Rückkehr in die Heimat nach Deutschland oder Skandinavien? Teil 1

Nur wenige Menschen haben Spaß an Veränderungen. Die Entscheidung, in die Schweiz zu ziehen war eine Lebensentscheidung.

Ein Wegzug in die Schweiz spart Steuer. Es geht die Mär, dass man mit den Schweizer Steuerämtern „reden kann“. Dass die Lebenshaltungskosten in der Schweiz sehr viel höher sind, macht nichts. Denn auch der Lebensstandard ist ja höher. Außerdem bleibt oft ein Elternteil mit den Kindern in Deutschland wohnen. Denn persönliche Verbindungen und vor allem schulische Belange sprechen gegen einen Wegzug der gesamten Familie. Nicht zu vergessen die Gründe der Kostenersparnis. Private soziale Absicherung ist sehr teuer. Wenn man nur an die Kosten der privaten Krankenversicherung denkt, die für jede Person extra zu bezahlen ist. Außerdem verbraucht die Privatschule und die Miete der schönen Wohnung die ganze Steuerersparnis und mehr noch dazu. Man trennt lieber die Familie aus finanziellen Gründen und richtet sich, wenn das geht, grenznah ein. Denn in Deutschland ist das Leben schon sehr viel günstiger als in der Schweiz. Bleibt die Familie zusammen und sind dabei die Steuerbelange in beiden Ländern richtig geregelt, ist der Steuervorteil zwar wieder eingebüßt, aber in der Schweiz abhängig Beschäftigte profitieren immer noch von dem wesentlichen höheren Lohnniveau.

Die in der Schweiz zugezogenen Selbständigen und die, die sich von der eigens in der Schweiz hierfür gegründeten Firma anstellen lassen (müssen), bezahlen in der Regel nur ihre Grund-Sozialversicherungsbeiträge. Nicht selten kommt dann das böse Erwachen, wenn sie das Pensionsalter erreichen, mit ihrer Familie alle Brücken ins Heimatland abgebrochen haben und sogar „um dazuzugehören“ Schweizer Staatsbürger geworden sind. Diese Auswanderer wissen nicht nur in der Tiefe ihres Herzens, dass sie heimatlos sind. Sie merken mit zunehmendem Alter auch, dass sie ihren schwindenden sozialen Einfluss mit Geld, viel Geld kompensieren müssen, um ihre Grundbedürfnisse befriedigen oder sogar ihr gewohntes Leben aufrechterhalten zu können. Niemand hat ihnen gesagt, dass das Risiko abzusichern ist, dass das Steuersparmodell nicht bis zum Ende ihres Lebens trägt, sondern später furchtbar teuer wird.

Wie überall, sind auch an dieser Stelle dann Modelle der Kostenersparnis gefragt. Das gilt übrigens nicht nur für deutsche und skandinavische Auswanderer, die in jungen Jahren ihre Heimatländer aus steuerlichen Gründen verlassen haben, sondern auch für die Schweizer Bürger selbst, wenn sie nicht im Alter das aufgrund lebenslanger Arbeit erworbene Kapitalvermögen sukzessive für ihren Lebensunterhalt aufbrauchen wollen, oder wie sie es ausdrücken würden: nicht „vom Erbe ihrer Kinder“ leben wollen.

Der Wegzug aus dem Heimatland verwandelt sich somit im nachgewerblichen Lebensabschnitt, der heute erfreulicherweise gut und gerne im Durchschnitt 35 Jahre dauern kann, zu einer nicht vorhergesehenen Lebensfalle.

Oft ist das rettende Modell der Rückkehr in das Heimatland in mindestens genauso großem Ausmaß versperrt, wie der seinerzeitige Wegzug aus dem steuerteuren Heimatland stolz und überall verkündet werden durfte. Beim Wegzug war man ein „Besserverdiener“. Zuzugeben, dass man sich das Leben in der Schweiz heute nicht mehr leisten kann, kommt dem Scheitern des eigenen Lebensentwurfs gleich und solange noch Kapital vorhanden ist und insbesondere wenn dieses Kapital auch noch in dem sicheren Finanzhafen Schweiz belegen ist, muss man doch noch bleiben, oder? Der Wunsch, den Kindern etwas zu hinterlassen tritt zu Recht oder zu Unrecht zurück. Das ist hier ohnehin nicht die Frage.

Entscheidend ist vielmehr die Frage, was ist denn verkehrt? Verkehrt ist das Nichterkennen des Vorteils der rechtzeitigen Rückkehr in das Heimatland.

Was dabei ebenso oft nicht erkannt wird, ist Folgendes: Die Schweizer verprellt der Zugezogene durch eine Rückkehr in sein Heimatland nicht. Die Schweizer sind sicher nicht böse, wenn man ihr Land nach einem Gastarbeiteraufenthalt wieder verlässt. Denn genau das ist das Schweizer Modell.

Gleichzeitig heißt das deutsche oder skandinavische Heimatland seine Bürger willkommen, vorausgesetzt natürlich, die Staatsbürgerschaft des Heimatlandes wurde nicht aufgegeben.

Allerdings ist die Rückkehr in das Heimatland, wenn man alle so genannten „Anknüpfungspunkte“ auf Anraten seines Steuerberaters, Treuhänders oder Rechtsanwalts aus Steuergründen dorthin aufgegeben hat, nicht so einfach wie man es sich wünscht. Denn für ein sicheres Alter in angemessenen Lebensumständen ist eine angemessene Wohnung, ordentliche Versicherungsleistungen und einen finanziell erschwinglichen Zutritt zu behaglicher sozialer Infrastruktur und Pflege unerlässlich. Dieser Weg der sozialen Sicherheit im Heimatland wurde aber vor vielen Jahren zu Gunsten – oft genug nur vermeintlicher – finanzieller Vorteile aufgegeben.

An dieser Stelle ist grenzüberschreitender Weitblick nötig. Immer noch ist es möglich, die persönlich wirkenden positiven Faktoren eines jeden Staates in ein funktionierendes persönliches Lebensmodell zu integrieren. Es ist dabei aber nicht nur die soziale Infrastruktur, das eigene Leben und wieder einmal die steuerlichen Auswirkungen zu berücksichtigen, sondern es müssen auch bereits getroffene familienrechtliche und erbrechtliche Regelungen auf ihre Aktualität und ihre Unschädlichkeit bevorstehender Veränderungen überprüft werden.

Fazit in wenigen Worten: Zuzug, Wegzug und Rückkehr wollen gut bedacht und gut geplant sein.

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