Ab dem 01.07.2021 entfällt die Befreiung von der Einfuhrumsatzsteuer für Waren in kommerziellen Kleinsendungen mit einem Wert bis zu 22 €. Ab dem 01.07.2021 muss somit grundsätzlich für alle Sendungen aus einem Drittland – die Schweiz ist Drittland – Zollanmeldungen abgegeben werden. Unverändert bleibt dabei die Zollfreigrenze bis zu einem Sendungswert von 150 €.