Der Erbschein – Antrag durch den Gläubiger

Tritt der Erbfall ein und sind Erben nicht feststellbar oder nicht erreichbar, wird das Nachlassgericht auf Antrag einen Nachlasspfleger bestellen. Der Nachlasspfleger ermittelt die Erben, oft eine zeitraubende Sache. Sind nur einzelne Erben unbekannt, was insbesondere bei verzweigten gesetzlichen Erbfolgeordnungen der Fall sein kann, wird ein Teil-Nachlasspfleger bestellt, nämlich für…

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