Murphys Gesetz für deutsche Kapitalanlagen in der Schweiz – Steuerabkommen mit der Schweiz und Schweizer Bankgeheimnis unter Druck

Konstanz, 22. März 2012 – „Alles was schiefgehen kann, wird auch schiefgehen“ – für deutsche Kapitalanleger in der Schweiz bewahrheitet sich Murphys Gesetz in bitterer Weise. Die großen Erwartungen in das am 21.09.2011 unterzeichnete, aber noch nicht in Kraft getretene Steuerabkommen werden sich wohl nicht erfüllen.

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Do it yourself – kein guter Rat für den Erbfall

Konstanz, 12. März 2012 – „Selbermachen“, das führt im Erbfall regelmäßig zu teuren Erbstreitigkeiten und unerwarteten Folgen bei der Erbschaftsteuer. „Natürlich hat jeder schon einmal von Berliner Testament oder von Vor- und Nacherbschaft gehört“, so Fachanwältin für Erbrecht Ingrid Merker von der auf Erb- und Steuerrecht spezialisierten Kanzlei Merker + Bippus (http://www.merker-bippus.de). Die Rechtsfolgen solcher Konstruktionen können aber regelmäßig nicht richtig eingeschätzt werden. „Das endet häufig damit, dass sehr aufwändig verfasste Erbregelungen mehr Schaden als Nutzen anrichten“, fährt Rechtsanwältin Merker fort.

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Geld in der Schweiz – jetzt wird die Luft richtig dünn

> Rechtsanwälte Merker + Bippus (http://www.merker-bippus.de) verweisen auf hartes Urteil bei Steuerhinterziehung
> Steuerabkommen mit der Schweiz noch immer offen

Konstanz, 16. Februar 2012 – Das höchste deutsche Strafgericht zeigt erneut Härte im Umgang mit Steuersündern. Mit seinem aktuellen Urteil vom 7.2.2012 (1 StR 525/11) hat der BGH seine bisherige Rechtsprechung zur Strafhöhe bei Steuerhinterziehung nochmals bekräftigt: ab 1 Mio. Euro Hinterziehungsbetrag gibt es regelmäßig keine Bewährung mehr. Und ab 100.000 Euro steht bereits statt Geldstrafe eine Haftstrafe mit Bewährung und Geldauflagen im Raum.

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