Erbfall mit Auslandsbezug

Konstanz, 24. September 2012 – Die Abwicklung von Erbschaften in der EU soll einfacher werden. In ihrer Pressemitteilung vom 26. Juli 2012 betont die EU-Kommission, mit der neuen Erbrechtsverordnung soll EU-Bürgern der Umgang mit Testamenten und Nachlässen, die einen Bezug zu einem anderen Mitgliedstaat aufweisen, erleichtert werden. Die neue Regelung soll Rechtssicherheit für ca. 450.000 Familien bieten, die jedes Jahr in der EU mit einem internationalen Erbfall konfrontiert sind. Da über 12,3 Millionen EU-Bürger in einem anderen Mitgliedstaat, und nicht in ihrem Heimatstaat leben, schätzt die Kommission in ihrer Pressemitteilung vom 01. März 2012 ein Volumen von mehr als 120 Milliarden. EUR als Nachlassvermögen, das von der Verordnung profitieren könne – Tendenz steigend.

Weniger Erbschaftsteuer durch Pflichtteil – aber richtig gemacht!

Konstanz, 12. April 2013 – Verstirbt der eine Ehepartner, dann soll der andere wenigstens gut versorgt zurückbleiben. Das gemeinsame Kind soll erst zum Schluss erben, nach dem Tod des anderen Elternteils. Diese Lösung wird in deutschen Familien gerne gewählt, weil sie im „Zwischenstadium“ nach dem Tod des ersten Ehegatten einer Zersplitterung des Familienvermögens vorbeugt.

Erben im Ausland – aufgepasst!

Konstanz, 15. Juni 2012 – Das deutsche Erbrecht endet an der Grenze – dies wird häufig auch von den Erblassern übersehen, die sich sehr intensiv mit der Regelung ihres Nachlasses auseinandergesetzt haben. Der Erbfall unterliegt nicht mehr allein dem deutschen Recht, wenn auch eine andere Rechtsordnung sich für zuständig erklärt. Hat ein deutsches Ehepaar im Inland einen Erbvertrag geschlossen, sich aber einen Altersruhesitz im Ausland gesucht, und verstirbt dort ein Ehegatte, dann ist die Wirksamkeit dieses Erbvertrages nicht mehr sichergestellt. Nach deutschem Recht nur Pflichtteilsberechtigte können etwa von einem für sie günstigeren gesetzlichen Erbrecht im Ausland profitieren.

Murphys Gesetz für deutsche Kapitalanlagen in der Schweiz – Steuerabkommen mit der Schweiz und Schweizer Bankgeheimnis unter Druck

Konstanz, 22. März 2012 – „Alles was schiefgehen kann, wird auch schiefgehen“ – für deutsche Kapitalanleger in der Schweiz bewahrheitet sich Murphys Gesetz in bitterer Weise. Die großen Erwartungen in das am 21.09.2011 unterzeichnete, aber noch nicht in Kraft getretene Steuerabkommen werden sich wohl nicht erfüllen.

Do it yourself – kein guter Rat für den Erbfall

Konstanz, 12. März 2012 – „Selbermachen“, das führt im Erbfall regelmäßig zu teuren Erbstreitigkeiten und unerwarteten Folgen bei der Erbschaftsteuer. „Natürlich hat jeder schon einmal von Berliner Testament oder von Vor- und Nacherbschaft gehört“, so Fachanwältin für Erbrecht Ingrid Merker von der auf Erb- und Steuerrecht spezialisierten Kanzlei Merker + Bippus (http://www.merker-bippus.de). Die Rechtsfolgen solcher Konstruktionen können aber regelmäßig nicht richtig eingeschätzt werden. „Das endet häufig damit, dass sehr aufwändig verfasste Erbregelungen mehr Schaden als Nutzen anrichten“, fährt Rechtsanwältin Merker fort.