Rechtswahl im Erbrecht

Rechtswahl im Erbrecht

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu der Frage, wann und wie Sie für die Regelung Ihres Nachlasses das Recht eines anderen Staates wählen können. Sie können hier auch nachlesen, wie sie am kostengünstigsten zu diesem Ziel kommen. Denn in der notariellen Beurkundung löst eine Rechtswahlklausel eine separate Gebühr aus.

Bitte beachten Sie unbedingt, dass dies keine Rechtsberatung Ihres Einzelfalls darstellt und wir keine Gewähr dafür übernehmen können, dass unsere Informationen auch in Ihrem persönlichen Fall einschlägig sind. Verbindliche Rechtsauskunft erhalten Sie, wenn Sie sich mit uns in Verbindung setzen.