Testamentserstellung

Testamentserstellung

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu der Frage, ob Sie Ihr Testament selbst formulieren sollten und ggf. worauf Sie auf jeden Fall achten sollten. Sie können hier auch nachlesen, wie sie am kostengünstigsten zu diesem Ziel kommen. Außerdem finden Sie Hinweise zu Fristen und was Sie als Betroffener tun müssen, um Schaden von sich abzuwenden.

Bitte beachten Sie unbedingt, dass dies keine Rechtsberatung Ihres Einzelfalls darstellt und ich keine Gewähr dafür übernehmen kann, dass meine Informationen auch in Ihrem persönlichen Fall einschlägig sind. Verbindliche Rechtsauskunft erhalten Sie, wenn Sie sich mit mir in Verbindung setzen.

Ist es ratsam, ein Testament selbst zu erstellen?
Einfach scheint es mithilfe von vielfach im Internet angebotenen Formulierungsvorschlägen in jedem Fall. Ratsam ist es in vielen Fällen jedoch nicht.
Müssen juristische Begriffe in einem Testament verwendet werden?
Die Wirksamkeit eines Testaments hängt nicht davon ab, ob juristische Begriffe verwendet werden. Die Durchsetzung Ihres Erblasserwillens ist jedoch darauf angewiesen, dass die später an Ihrem Nachlass Beteiligten Ihren Willen richtig verstehen.
Vielfach werden juristischen Begriffen, bspw. „vererben“ und „vermachen“ die gleiche Bedeutung vom Testierenden zugeordnet, obgleich diese Begriffe im juristischen Verständnis sich signifikant unterscheiden. Fragen kann man den Erblasser nach dem Erbfall nicht mehr. Im Erbfall bestimmt dann entweder das Gericht mithilfe seiner erbrechtlichen Auslegungspraxis oder die Erben müssen sich nach ihrem eigenen Willen einigen, welchen Inhalt die von Ihnen niedergeschriebenen testamentarischen Verfügungen haben sollen.

Ratschlag:
Erklärungen zu Sinn und Zweck der Verfügungen, Wünsche und Vorgaben der Testamentsgestaltung möglichst ausführlich darstellen, um Auslegungsschwierigkeiten zu vermeiden und Auslegungshilfen zu geben.

Ist es ratsam, ein Ehegattentestament selbst zu erstellen?
Das so genannte Berliner Testament als gemeinschaftliches Testament der Ehegatten erfreut sich deshalb in Deutschland großer Beliebtheit, da der überlebende Ehegatte Alleinerbe und allein Verfügungsberechtigte ist. Die Abkömmlinge werden als Miterben für den ersten Erbfall ausgeschlossen. Das löst jedoch nicht entziehbare Pflichtteilsansprüche aus.
Soll mehr als die gegenseitige Alleinerbeneinsetzung verfügt werden, ist außerdem dringend anzuraten, Hilfe von Spezialisten in Anspruch zu nehmen, um Schaden zu vermeiden. Schaden können nicht nur Pflichtteilsansprüche auslösen, sondern auch und vor allem die Rechtsbindung an die eigenen testamentarischen Verfügungen, die nach dem Tod des Erstverstorbenen eintritt und in der Regel nicht mehr abänderbar ist.
Spielt es eine Rolle, wo ich im Zeitpunkt meines Todes wohne?
Der Erbe. Denn es handelt sich um eine Beauftragung durch den Erben. Die Kosten gehen regelmäßig zulasten des Nachlasses.
Wer entscheidet, welche konkreten Ermittlungen bei Errichtung eines notariellen Nachlassverzeichnisses veranlasst sind?
Ja, das spielt die entscheidende Rolle für die Beantwortung der Frage, welches nationale Erbrecht auf Ihren Erbfall anwendbar ist. Ein gemeinschaftliches Testament bspw. kennen die meisten europäischen Staaten nicht. Was dann?

Es hilft die Kenntnis des nationalen, europäischen und internationalen Erbrechts und das beherzte Durchsetzen derselben.
Dabei helfen wir Ihnen.

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