Ziel der Revision des Erbrechts in der Schweiz (Botschaft zur Änderung des schweizerischen Zivilgesetzbuches (Erbrecht) vom 29. August 2018,18.069) ist es, die Verfügungsfreiheit des Erblassers oder der Erblasserin zu erhöhen.
Ziel der Revision des Erbrechts in der Schweiz (Botschaft zur Änderung des schweizerischen Zivilgesetzbuches (Erbrecht) vom 29. August 2018,18.069) ist es, die Verfügungsfreiheit des Erblassers oder der Erblasserin zu erhöhen.