Deutsche Kapitalanleger in der Schweiz stehen vor grundlegenden Entscheidungen
Konstanz, 23. April 2012 – Das am 5. April 2012 unterzeichnete Ergänzungsprotokoll zum Steuerabkommen vom 21.September 2011 zwischen der Schweiz und Deutschland verschärft die Situation für deutsche Kapitalanleger. Eine der Änderungen betrifft ein Kernstück des Steuerabkommens, die anonyme Nachversteuerung von bisher in Deutschland unversteuerten Kapitalanlagen. Die Bandbreite der Steuersätze erhöht sich, und zwar von 19-34% auf jetzt 21-41%. Zinszahlungen, die dem Zinsbesteuerungsabkommen zwischen der EU und der Schweiz unterfallen, bleiben vom Anwendungsbereich des Steuerabkommens ausgenommen. Dies soll auch bei künftigen Erweiterungen dieses Zinsbesteuerungsabkommens gelten, so etwa, wenn der derzeitige Steuersatz von 35% sich erhöht.



