Die Europäische Erbrechtsverordnung – Gefahr für Deutsche in der Schweiz!
Konstanz/Kreuzlingen, 15.12.2014 – Ab dem 17. August 2015 regelt die sog. Europäische Erbrechtsverordnung (EU-ErbVO) Erbfälle mit Auslandsberührung. Sie vereinheitlicht insbesondere die Zuständigkeit von Behörden bzw. Nachlassgerichten und gibt die einschlägige Rechtsordnung in einem grenzüberschreitenden Erbfall vor.



