Eidgenössischen Volksinitiative “Gegen Masseneinwanderung“: Das betrifft nicht nur die anderen!

Konstanz, 8. März 2014 – Die Zustimmung zur eidgenössischen Volksinitiative “Gegen Masseneinwanderung“ verpflichtet die Schweiz zu tiefgreifenden Änderungen ihrer Gesetze. Die Schweizer Bundesverfassung soll geändert werden. Die Schweiz steuert dann die Zuwanderung von Ausländerinnen und Ausländern eigenständig. Die Zahl der Aufenthaltsbewilligungen in der Schweiz wird durch jährliche Höchstzahlen und Kontingente begrenzt. Für erwerbstätige Ausländerinnen und Ausländer ist dabei auf die gesamtwirtschaftlichen Interessen der Schweiz unter Berücksichtigung eines Vorrangs für Schweizerinnen und Schweizer abzustellen, wobei Grenzgängerinnen und Grenzgänger einzubeziehen sind. Völkerrechtliche Verträge der Schweiz, die dem entgegenstehen, sind innerhalb von drei Jahren neu zu verhandeln und anzupassen.

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